Die Abrechnung erfolgt je Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.). Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Jahresende möglich und muss bis spätestens 30.06. des betreffenden Jahres eingereicht werden, für studierende Mitglieder gilt eine Kündigungsfrist bis zum 30.09.
Sind Sie Studierende/r, halten Sie bitte die Studienbescheinigung bereit, denn diese müssen Sie bitte im Verlauf der Eingaben hochladen. Einen vergünstigten Beitrag für Studierende erhalten Sie nur, wenn Sie sich im Erststudium befinden. Dies gilt auch für den Masterstudiengang, sofern er sich direkt ohne Unterbrechung an das Bachelorstudium anschließt.
Die Mitgliedschaft beim VFF als ordentliches Einzelmitglied ist ausschließlich Personen im ungekündigten Anstellungsverhältnis möglich. Der bdvb stellt dem VFF die Daten aus den Mitgliedsanträgen zur Verfügung. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag zu Beginn des Jahres eingezogen, und zwar jeweils hälftig vom bdvb und VFF bei Einzelmitgliedern. Es erfolgt keine anteilige Rückzahlung des Jahresbeitrags bei Austritt.
Die studentische Mitgliedschaft im VFF ist kostenfrei. Es wird nur der Mitgliedsbeitrag vom bdvb erhoben. Der bdvb stellt dem VFF die Daten aus den Mitgliedsanträgen zur Verfügung.
(Nur bei Firmenmitgliedschaft Ihre Firmenadresse angeben, sonst bitte Privatanschrift)
SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den bdvb (Gläubiger-Identifikationsnr. DE10ZZZ00000017928) ab sofort bis auf Widerruf, meinen Mitgliedsbeitrag jährlich wiederkehrend mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom bdvb auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Mit diesem SEPA-Lastschriftmandat ermächtige ich ab sofort den Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) und den VFF – Verband Fach- und Führungskräfte e.V., meinen Mitgliedsbeitrag von meinem Konto einzuziehen. Der erste Einzug erfolgt für den laufenden Jahresbeitrag innerhalb der nächsten 4 Wochen. Das Mandat gilt anschließend wiederkehrend zum 10. Februar des jeweiligen Jahres und kann jederzeit von mir widerrufen werden. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom bdvb e.V. und VFF e.V. auf mein Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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Sie erhalten nach Absenden Ihres Antrags eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. In dieser müssen Sie einmalig das Stellen des Antrags auf Mitgliedschaft im bdvb bestätigen.